Meine Leistungen
übernahme der Pflichten des Bauherren
- Gefahrenverhütung gemäß §7 ASchG
- SiGePlan gemäß §7 BauKG
- Koordination von Planung und Vorbereitung, Unterlagen für spätere Arbeiten etc.
Baustellenkoordination
- Koordination und Überwachung der Unternehmen gemäß §7 ASchG
- Koordination und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
- Koordination der Aufsichtspersonen bei Ihrer Aufsichtstätigkeit
- Baustellenbesuche zumindest einmal pro Woche
- Protokolle der Baustellenbesuche, Anpassung des SiGe-Plans etc.
- Organisation, Information und Koordination der Tätigkeiten zwischen den Unternehmen zum Schutz der Arbeitnehmer
- Anpassung des SiGe-Plans und der Unterlagen für spätere Arbeiten
Örtliche Bauaufsicht
- Vertretung Ihrer Interessen
- Kontrolle und Steuerung der Bauausführung vor Ort
- Kontrolle, ob das Gewerk in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt wird
- Steuerung des Zusammenwirkens der beteiligten Unternehmen unter Einhaltung des Terminplans
- Laufende Abnahme der Leistungen der auf dem Bau agierenden Firmen, Feststellung und Behebung etwaiger Mängel
- Überwachung, ob das Gewerk in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt wird etc.
- Übernahme der Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Kosten, Terminen und Qualitäten der Baustelle im Interesse und in Vertretung des Bauherrn
- Bearbeitung von Mehr und Minderkosten
- Übernahme und Abnahme der Bauleistung
- Bearbeitung sämtlicher Dokumentationen